Zuchtvoraussetzungen


Um in der Schweiz Barbets züchten zu dürfen, braucht der jeweilige Hund eine Kör-Verhaltensbeurteilung (KVB) und eine Formwert-Beurteilung vom Barbet Club Schweiz (BCS).

Die KVB wird von langjährigen, ausgebildeten Wesensrichtern der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) und die Formwert-Beurteilung von erfahrenen, kompetenten Ausstellungsrichtern (ebenfalls von der SKG) durchgeführt.